Für die meisten Arbeitslosen ist die Frage nach der Dauer der Leistung, also der Zahlung von Arbeitslosengeld I (ALG I) entscheidend.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist abhängig vom beitragspflichtigen durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten Beschäftigung vor Entstehung des Anspruchs, vom das Vorhandensein eines Kindes und der jeweiligen Lohnsteuerklasse.
Die Arbeitsagentur zahlt das Arbeitslosengeld für jeden Kalendertag. Dabei wird ein Monat mit 30 Tagen berechnet.
Das Arbeitslosengeld beträgt 67% beziehungsweise 60% des pauschalierten Nettoentgeltes (Leistungsentgeltes). Den erhöhten Leistungssatz von 67% erhält man, wenn man selbst oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte oder Lebenspartner, der ebenfalls unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, ein Kind hat.
Das Bemessungsentgelt wird auf Basis der beitragspflichtiger (Brutto-) Arbeitsentgelte ermittelt. Hiervon werden die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge pauschaliert mit insgesamt 21% abgezogen.