Arbeitslosengeld II ist eine andere Bezeichnung für die Grundsicherung für Arbeitssuchende und ist im Sozialgesetzbuch - Zweites Buch, SGB II, geregelt. Eine Abkürzung hierfür ist ALG II. In der Umgangssprache ist es als Hartz IV bekannt.
Die Regelung über das Arbeitslosengeld II hat seinen Ursprung in einer Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe im Rahmen der Hartz IV Gesetzgebung.
Mit dem Arbeitslosengeld II wurde somit die frühere Unterscheidung zwischen arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen beseitigt. Das Arbeitslosengeld II bekommt ein Hilfebedürftiger Antragsteller nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit und wenn er über 55 Jahre alt ist nach 18 Monaten. Die Neuregelung beendete den zuvor häufig auftretenden "Dualismus von Trägern derArbeitslosen- und Sozialhilfe", der daraus resultierte, dass die Leistungen aus der Arbeitslosenhilfe häufig unter dem Existenzminimum lagen und so ergänzende Sozialhilfe gewährt werden mußte.
Jeder hilfebedürftige Antragsteller erhält nunmehr Leistungen und Hilfestellungen, die es ihm ermöglichen, seinen Lebensunterhalt wieder aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Zweck ist es, Arbeitsuchende erneut in den Arbeitsmarkt zu integrieren und die Aufnahme einer (irgendeiner) sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. Existenzgründung zu statuieren. Dazu sind im SGB II (Sozialgesetzbuch - Zweites Buch) neben dem Arbeitslosengeld II weiterer Maßnahmen gesetzlich festgeschrieben.