Im Jahr 2011 ist das sog. Bildungspaket in Kraft getreten. Damit bekommen Kinder aus Hartz IV Familien, aber auch Kinder, für die ein Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt wird, zusätzliche Leistungen der Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
Zu den Leistungen gehört die Übernahme von Kosten für eintägige Schul- bzw. Kitaausflüge und von Kosten für mehrtägige Klassenfahrten. Für den Schulbedarf werden Leistungen in Höhe von 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres gewährt. Außerdem werden die Kosten für die Schülerbeförderung vom Amt übernommen, wenn sie erforderlich sind Dritten hierfür nicht aufkommen. Auch die Kosten für eine schulnahe Lernförderung, etwa Nachhilfeunterricht werden übernommen. Unter das Bildungspaket fällt auch die Übernahme von Mehrkosten für ein gemeinschaftliches Schulmittagessen. Schließlich gibt es Teilhabebudget in Höhe von 10 Euro pro Monat für soziale bzw. kulturelle Teilhabe, etwa die Mitgliedschaft im Sportverein.
Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beantragen die Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel beim örtlichen Jobcenter. Für Familien, welche Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen, müssen sich hingegen an das Bürgeramt oder direkt an die Kreisverwaltung wenden.
Die Leistungen aus dem Bildungspaket 2011 sind zum größten Teil als Sach- oder Dienstleistungen ausgestaltet. Sie erreichen zielgenau die Kinder. Die Eltern müssen sich so um die Bezahlung nicht kümmern.
Schulen und Kitas sind gehalten, sich mit den Kreisen oder den kreisfreien Städten in Verbindung setzen, wenn sie das Bildungspaket unterstützen wollen. Denn gerade Lehrer und Erzieher haben beim Bildungspaket eine entscheidende Funktion. Sie kennen die Kinder sehr gut, wissen über ihre Stärken und Schwächen und sind so in der Lage, den Eltern Hinweise zu geben, welche Angebote aus dem Bildungspaket für das einzelne Kind in Frage kommen und ihm wirklich helfen. Vor allem im Punkt Nachhilfe müssen die Schulen aktiv werden. Nur wenn sie attestieren, dass ein Kind das Lernziel nicht erreicht oder die Versetzung gefährdet ist, haben Eltern einen Anspruch darauf, Nachhilfe aus dem Bildungspaket zu beantragen.