Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten einen Betrag zum Lebensunterhalt. Dieser ist als Hartz IV Regelsatz bekannt geworden. Von dieser Geldleistung muss alles bis auf die Kosten der Unterkunft bestritten werden.
SGB II Berechtigte, die entweder keinen Arbeitsplatz finden können oder trotz Arbeit nur ein geringes Einkommen haben, von dem sie und ihre Familie nicht leben können (Aufstocker), haben einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Arbeitslosengeld II. Sie erhalten zum einen den sog. Hartz IV Regelsatz.
Die Hartz IV Leistungen sind von einem haushaltsbezogenen Ansatz her zu verstehen. Das heißt, dass sowohl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigte, aber auch die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen einen Hartz IV Anspruch als Sozialgeld haben. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld stellen eine Pauschale dar und werden jeden Monat im Voraus gezahlt.
Der Hartz IV Regelsatz 2011 beträgt für Alleinstehende / Alleinerziehende 364 Euro pro Monat. (Ehe)Partner erhalten 328 Euro. Kinder bis unter 6 Jahren bekommen 215 Euro. Kinder ab Beginn des 6. Lebensjahres bis unter 14 Jahren haben einen Anspruch auf 251 Euro. Jugendlichen ab Beginn des 14. Lebensjahres bis unter 18. Jahren stehen 287 Euro zu. Junge Erwachsene ab Beginn des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Hartz IV Anspruch in Höhe von 291 Euro, solange sie mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben