Der BFD wurde am 1. Juli 2011 ins Leben gerufen.
BFD ist das Kurzwort für Bundesfreiwilligendienst. Es ist mit dem FSJ, dem Freiwilligen Sozialen Jahr verwandt. Der BFD kann jedoch nicht nur von jungen Menschen, sondern auch von Älteren geleistet werden. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit über mindestens sechs Monate in sozialen oder kulturellen Einsatzgebieten.
Während der Zeit des BFD ist der oder die Freiwillige sozialversichert und erhält ein Taschengeld sowie freie Unterkunft und Verpflegung. Der Dienst kann vor allem Einrichtungen versehen werden, wo bisher Zivildienststellen vorgehalten wurden. Denn mit Wegfall der Wehrpflicht ist auch der Zivildienst entfallen. An seine Stelle ist der BFD getreten.
Der BFD wird vom Bundesfamilienministerium finanziell gefördert. Es sollen 35.000 finanzierte Einsatzstellen zur Verfügung gestellt werden können.
Der BFD ist zeitlich flexibel ausgestaltet. In der Regel soll er ein Jahr dauern. Es ist aber auch ein zeitlicher Rahmen von sechs Monaten möglich. Längstens kann der BFD für zwei Jahre geleistet werden.
Der Bundesfreiwilligendienst ist für Jugendliche, die die Schule beendet haben und vor dem Schritt in die Berufswelt stehen, eine Möglichkeit zur Orientierung und zur Stärkung der eigenen Persönlichkeit. Daneben leisten sie einen wertvollen Beitrag bei der Hilfe für bedürftige Menschen.